Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 11.02.2021
  • Ort Grevesmühlen
  • Art Meldung

Rundmail 2/2021

zur Corona-Landesverordnung

Unstimmigkeiten in der Corona-Landesverordnung M-V in Gültigkeit 25.1.-14.2.21

In einer Rundmail der OPK vom 29.1.21 erreichte uns der Hinweis, dass die Maskenpflicht in MV mit der letzten Corona-LVO vom 25.1.21 nun nicht mehr nur in Fluren, Wartebereich und Toiletten unserer Praxen, sondern auch auf die Behandlungssituation ausgeweitet worden sei. Bei der Durchsicht der alle Arzt- und Psychotherapiepraxen im Land betreffenden Anlage 4 zur o.g. Verordnung schien sich das auch so zu bestätigen. Dort werden Ausnahmen von einer Maskenpflicht explizit nur für von der Maskenpflicht befreite PatientInnen sowie Gehörlose, die Lippenlesen nutzen müssen, eingeräumt.  Entsprechend habe ich auch die hier bislang eingegangenen Anfragen beantwortet.

Die komplette Infomail als PDF weiterlesen.